Mit Fingerspitzengefühl und diplomatischem Geschick versuchen wir als neutrale Instanz, die teils sehr unterschiedlichen Einzelinteressen
der Eigentümer auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen und so für die optimale Betreuung Ihrer Immobilie zu sorgen. Unser Ziel: Ihnen
als Eigentümer die Sicherheit eines hervorragend gepflegten Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung geben.
WEG-Verwaltung
durch uns bedeutet deshalb:
• werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung
und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
• reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter
Eigentümerversammlungen
• zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
• Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
• umfassende kaufmännische, juristische und technische Beratung und
Betreuung
• ausführliche und regelmäßige Information der Eigentümer
• enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat
Bei der Durchführung
unserer Aufgaben stehen uns professionelle und leistungsfähige Partner zur Seite, darunter Architekten, Sachverständige und zuverlässige
Handwerksfirmen, die sowohl bei Großmaßnahmen als auch bei kleineren Reperaturen und Instandsetzungen qualitativ einwandfreie Arbeit
leisten und seriöse Abrechnungen vorlegen.
Unser Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung
• Überprüfung aller für die Bewirtschaftung
notwendigen bestehenden
Versicherungsverträge
• Überwachung und Abschluss der erforderlichen Sach- und Haftpflicht-
versicherungen für
das Gemeinschaftseigentum
• Abwicklung von Versicherungsfällen einschließlich Veranlassung der
Schadensbeseitigung
• Abschluss und
Überprüfung von Wartungsverträgen
• Vorbereitung von TÜV-, Brandschutz- und Blitzschutzprüfungen
• Organisation und Beauftragung entsprechender
Fachleute zur
Ausstellung von Energieausweisen
• Bearbeitung von Schlüsselbestellungen
• ständige Erreichbarkeit für die Eigentümer
• auf Wunsch Verwaltersprechstunden im Objekt
• Korrespondenz, Beratung, Information der Eigentümer
• Berichtswesen
• Regelmäßige
Begehung und Kontrolle des baulichen Zustandes
• Überwachung aller technischen Einrichtungen in Verbindung mit
Wartungsaufträgen
•
Begutachtungen/technische Bestandaufnahmen
• Aufstellung von langfristigen Reparaturkostenplanungen/Sanierungs-
konzepte
• Vorhalten
und Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
• Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
(Preisanfragen, Wahrnehmung
von Ortsterminen, Erstellen von Preis-
spiegeln, Beratung, Ausschreibungsverfahren, Auftragsvergabe,
Leistungsabnahme, Rechnungskontrolle,
Rechnungsbegleichung)
• Abstimmung und Beratungsgespräche mit Beiräten
• Belegprüfungen
• Veranlassungen zur Überwachung und Einhaltung
der Hausordnung
• Bearbeiten von Beschwerden bei Verstößen gegen die Hausordnung
• Bewirtschaftungskonzepte und Korrespondenz
mit Ver- und Ent-
sorgungsunternehmen
• Einstellung und Überwachung von Hilfskräften
• regelmäßige Kontrolle der laufenden Objektpflege
• Führung einer professionellen zeitnahen Buchführung
• Erstellung der Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung sowie Durch-
führung eventueller
Anpassungen
• Erstellung einer Jahresabrechnung in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung für Eigentümer
• Ausführung aller Zahlungen
die das gemeinschaftliche Eigentum
betreffen
• Überwachung von Hausgeldzahlungen sowie anderer Ein- und Aus-
zahlungen
• Erstellung
der Hausgeldabrechnung und Aufstellung von Wirtschafts-
plänen
• Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld
• Führung von Giro- und
Rücklagenkonten der Gemeinschaft
• Verzinsliche Anlage der Instandhaltungsrücklage
• geordnete Aufbewahrung aller Verwaltungsunterlagen
• gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche
Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten
und
einzelnen Wohnungseigentümern
• Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen
• Einberufung und Durchführung der
jährlichen ordentlichen Eigentümer-
versammlung und bei Bedarf Durchführung von außerordentlichen
Eigentümerversammlungen
• Protokollierung
und Durchführung der Beschlüsse der Versammlung und
Versand der Protokolle an alle Eigentümer
• Abgaben der Zustimmungserklärung im
Namen der Eigentümer beim
Verkauf eines Wohnungseigentums vor dem Notar, falls in der Teilungs-
erklärung bzw. im Kaufvertrag vorgegeben